EBM-Nrn. 10 oder 11 neben Nr. 19 abrechnen?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min

Frage von Dr. Claudia Cruz Pinto,


Fachärztin für Allgemeinmedizin,


Cottbus:

Bei einem multimorbiden Patienten mit chronischem hirnorganischen Psychosyndrom habe ich die EBM-Nrn. 10 und 19 parallel abgerechnet. Von meiner KV wird dies gestrichen, wobei keinerlei Ausschlüsse existieren. Bei der Begleitung durch die Ehefrau ist für mich die Erhebung der Fremdanamnese zwingend indiziert. Des weiteren führe ich mit dem Patienten auch ein hausärztliches Gespräch, soweit es natürlich seinen noch vorhandenen Möglichkeiten entspricht. Ich bitte Sie um Prüfung, inwieweit die Streichung dieser Positionen richtig ist. Dies betrifft zugleich die Kombinationen 19+17 und 19+11, die laut KV ebenfalls nicht möglich sind.

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