EHEC - Arzneimittel mit Bockshornkleesamen zurückgerufen
Bockshornkleesamen als Arzneimittel: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veranlasst Rückruf wegen möglicher EHEC-Kontamination. Betroffen sind Chargen, die von 2009 bis 2011 aus Ägypten eingeführt wurden.
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