Eine Abrechnung, die auf einen Bierdeckel passt

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Am 8. Mai wird er in der Bundespressekonferenz in Berlin im Detail vorgestellt: der Hausarztvertrag nach § 73b SGB V zwischen AOK und Hausärzteverband/Medi Baden-Württemberg. Der „Ausstieg“ aus dem KV-System soll dem Primärarzt ab dem 1. Juli ein kalkulierbares, motivierendes Honorar und mehr Freude am Beruf bescheren.

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