Erst versichern, dann Gene testen!

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Die Verwertung von prädiktiven Gentests beim Kauf einer Police in der Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Pflegerentenversicherung ist in Deutschland noch immer nicht geregelt. Deshalb sollte ein Arzt einen Patienten, der einen Gentest wünscht, darauf hinweisen, dass er damit einen geplanten privaten Versicherungsschutz unmöglich machen kann. Erst (optimal) versichern, dann testen ist deshalb die richtige Devise.

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