Erstbehandelnder Arzt haftete trotz grobem Behandlungsfehler nicht
Begeht ein Arzt einen groben Behandlungsfehler, kann dies ohne rechtliche Folgen bleiben - und zwar dann, wenn der nachbehandelnde Arzt den Fehler erkennt, der Patient die dringend empfohlene Therapie aber ablehnt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
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