Europarichter prüfen Kassenmacht
Die Krankenkassen dürfen nach einem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts selbst bestimmen, bis zu welcher Höchstgrenze sie Kosten für Arzneien und Hilfsmittel übernehmen. Doch das Urteil der Karlsruher Richter ist noch nicht das letzte Wort in der Sache.
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