Exfrau räumte Konto
Erst nach Durchsicht der Kontoauszüge
bemerkte Dr. H.: Nach der Scheidung hatte er vergessen, die Kontovollmacht seiner Exehefrau zu widerrufen. Diese nutzte die Gelegenheit und bediente sich vom Konto. Die 5000 Euro möchte der
Kollege nun zurückhaben. Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt kann ihm helfen.
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