Exfrau räumte Konto

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Erst nach Durchsicht der Kontoauszüge

bemerkte Dr. H.: Nach der Scheidung hatte er vergessen, die Kontovollmacht seiner Exehefrau zu widerrufen. Diese nutzte die Gelegenheit und bediente sich vom Konto. Die 5000 Euro möchte der

Kollege nun zurückhaben. Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt kann ihm helfen.

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