Fallstricke beim Verkauf des Praxis-Pkw

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Das neue Schuldrecht beschert Käufern mehr Rechte. So steht beispielsweise seit 1.1.2002 ein Autoverkäufer zwei Jahre für den neuen PKW, ein Gebrauchtwagenhändler für den „Alten“ für ein Jahr in der Pflicht. So schön das klingt, aber müssen jetzt auch Ärzte, die ihren Praxis-Pkw oder ein Medizingerät verkaufen möchten, längere Garantiepflichten geben? Die Rechtslage erläutert Experte Rechtsanwalt Udo H. Cramer.

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