Fliegender Tablettenwechsel ...
„Das ist aber nicht das Arzneimittel, das ich sonst bekommen habe“, sagt Frau Burger dem Apotheker, bei dem sie ihr übliches Rezept einlöst. Doch ist es schon, antwortet dieser: Derselbe Wirkstoff, dieselbe Wirkstärke, ebenfalls Tabletten - lediglich von einem anderen Hersteller. Nämlich von einem Pharmaunternehmen, mit dem Frau Burgers Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat. Seit April ist der Apotheker gesetzlich verpflichtet, solche Präparate abzugeben, wenn der Arzt einen Austausch nicht ausgeschlossen hat.
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