Flotter Dreier im Sperrgebiet
Frage von Dr. K. M. aus P.
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe:
Kann ich mit einer im Jobsharing angestellten Frauenärztin in eine Jobsharing-Gemeinschaftspraxis wechseln? Kann diese Partnerin dann für Qualifikationen, für die ich nicht zugelassen bin, die Zulassung beantragen und die entsprechenden Leistungen abrechnen? Außerdem möchte eine junge niedergelassene Kollegin ihre Praxis mit der meinen zu einer Gemeinschaftspraxis zusammenlegen. Mit welchen Konsequenzen ist das möglich?
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