Fortbildungen zählen ab 2002

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Fortbildungen, die zwischen 1.1.2002 und 1.7.2004 begonnen wurden, werden von den KVen auf den ersten fünfjährigen Nachweiszeitraum (bis 30.6.2009) angerechnet. Das ergibt sich aus einem KBV-Rundschreiben vom 9.12.2004 zum § 95d SGB V.

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