Für Ärzte verboten?
Frage von Dr. Reinald von Meurers,
Florstadt:
In der Anlage ein Schreiben der Ärztekammer Hessen. Sehen Sie das auch so, dass meine E-Mail-Anschrift Rvm@safariteam.de gegen die Berufsordnung verstößt? Die Anschrift, die ich auch für meine Praxis verwende, ist die meines Buchverlages, dessen einziger Mitarbeiter ich selbst bin. Es kann also nicht gegen die Schweigepflicht verstoßen werden. Die Kammer schreibt außerdem, ich verstoße gegen das Werbeverbot.
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