Für den Operateur verboten?
Frage von Dr. K. Lehnhardt,
Arzt für Orthopädie,
Bad Dürrheim:
Die KV streicht mir die EBM-Nr. 90 (Zuschlag ambulante Anästhesie/Narkose). Sie könne nur vom Arzt für Anästhesie abgerechnet werden. Mir scheint dies insofern sehr widersprüchlich, da die Plexusanästhesie nach den Nrn. 462 und 463 durchaus von Operateuren abgerechnet werden kann. Warum also nicht auch der Zuschlag?
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