Für Vielabrechner wird´s noch enger

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Bei der Honorarprüfung dürfen in einem Quartal der Horizontalvergleich mit der Fachgruppe und der Vertikalvergleich mit der eigenen früheren Abrechnung nebeneinander stattfinden. Zumindest dann, wenn eine EBM-Nr. immer nur nach einem Verfahren geprüft wird. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG).

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