Fürs Autoradio blechen?

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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min

Frage von Dr. Joachim Rösch,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Seckach:

Unter Ihrer Rubrik „Leser fragen Experten“ vertritt Herr Rechtsanwalt Gläser (MT Nr. 38/2001, Seite 46) die Meinung, die Nutzung eines Autoradios in einem PKW, der nicht im Betriebsvermögen geführt ist, sei nicht gebührenpflichtig. Demgegenüber vertritt die GEZ - gestützt auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - die Auffassung, dass nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag aus dem Jahre 1991 auch die Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs zu gewerblichen Zwecken eine Rundfunkgebührenpflicht auslöse, sofern eine selbständige, auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit des Halters vorliege.

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