Geforderte Einsparungen sind aber nicht zu sehen

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Mehr Honorar spricht das Gesetz zum Wohnortprinzip den ostdeutschen Vertragsärzten zu. 6 %25 über der Grundlohnsummenentwicklung für 2002 bis 2004 darf es sein, maximal jedoch 3 %25 in einem Jahr - sofern gleichzeitig gespart wird. Über das Prozedere hat jetzt für Thüringen das Schiedsamt entschieden.

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