Hände waschen auch bei Hausbesuch Pflicht
Eine Ärztin dachte, dass Desinfektion beim Quaddeln im Bereitschaftsdienst nicht nötig sei. Ihre Argumentation: Bei Hausbesuchen würden Einrichtungen zur Desinfektion fehlen, und es gebe auch keine Leitlinien für Hygieneanforderungen beim Quaddeln. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg sah das anders und verpasste ihr 10 000 Euro Schmerzensgeld Strafe und 7000 Euro Schadenersatz.
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