Hat Helferin Anspruch auf halbe Stelle?

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|Lesezeit: 3 Min

Frage von Dr. L. S. aus H.:
Vor ihrem Erziehungsurlaub hatte meine Helferin eine Ganztagsstelle. Nach Beendigung ihres Urlaubs möchte sie nur noch halbtags arbeiten. Bin ich wegen des neuen Teilzeit-Arbeitsgesetzes verpflichtet, der Helferin eine Halbtagsstelle zur Verfügung zu stellen? Wann kann ich frühestens kündigen? Gibt es ein Problem, weil ich in meiner Praxis sieben Mitarbeiterinnen nach Tarifvertrag beschäftige (eine Ganztagskraft, eine Auszubildende, fünf Teilzeitkräfte)?

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