Helferin fristlos kündigen
Frage von Dr. U. S. aus E.:
Nach dem Ende des Erziehungsurlaubes meiner Helferin meldete sich diese nicht bei mir. Erst nach fast fünf Jahren erfahre ich, dass sie während dieser Zeit ein weiteres Kind zur Welt gebracht hat und einen zweiten Erziehungsurlaub beansprucht. Nun soll ich ihr eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen. Ich frage mich aber, ob das Arbeitsverhältnis nicht als aufgelöst gilt, nachdem sich die Helferin jahrelang nicht gemeldet hat?
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