Helferin sticht sich – bis zu drei Jahre Knast für den Arzt

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Jetzt belegt ein Rechtsgutachten, was vielen Ärzten noch nicht klar war: Stichverletzungen in der Praxis können Ärzten zum Verhängnis werden. Denn bereits seit August 2006 gelten neue Schutzregeln. Wer sich nicht dran hält, wandert mitunter in den Bau. Und das für bis zu drei Jahre!

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