Helferin vergißt Arbeitsbeginn - Fristlos kündigen?
Frage von Dr. W. T., Allgemeinarzt aus R.:
Eine seit 1991 beschäftigte Arzthelferin beendet in Kürze nach zwei Schwangerschaften den Erziehungsurlaub. Sie hat sich noch nicht bei mir gemeldet. 1991 betrug die wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden. Die Gehaltszahlung erfolgte nach Tarifvertrag. Bin ich verpflichtet, die Mitarbeiterin auf das Ende des Erziehungsurlaubes hinzuweisen? Mit welchen Fristen kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Gibt es die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung, z.B. wenn die Helferin nach dem Erziehungsurlaub nicht zur Arbeit erscheint?
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