Honorarkürzung trotz genügend Fortbildungs-Punkten?
Ärzte sind für den rechtzeitigen Nachweis ihrer Fortbildungspunkte bei der Kassenärztlichen Vereinigung selbst verantwortlich. Schlamperei gilt nicht als Entschuldigung. Honorarkürzungen sind daher rechtens, urteilte das Sozialgericht Marburg.
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