HzV der AOK: Die KV sitzt mit im Boot

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Die Bietergemeinschaft der Hausärzteverbände Niedersachsen und Braunschweig mit der KV Niedersachsen hat sich mit der AOK auf einen Add-on-Hausarztvertrag nach § 73b SGB V geeinigt – was von der politischen Linie des Deutschen Hausärzteverbandes abweicht.

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