Ihre Argumente, wenn die KV mauert
Seit mit Jahresbeginn das Vertragsarztrechtänderungsgesetz (VÄndG) gilt, stellt sich die Frage: Welche der vielen neuen Möglichkeiten wie die überörtliche Gemeinschaftspraxis oder die Anstellung von Kollegen können den Praxisinhabern von Zulassungsausschuss oder KV schon sofort genehmigt werden und bei welchen sind vorher noch weitere Bestimmungen anzupassen? Dazu gibt es nun eine umfangreiche Stellungnahme der KBV-Rechtsabteilung, die - man staune - für die meisten Optionen schon die sofortige Anwendbarkeit feststellt.
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