Im Notdienst verboten?
Frage von Dr. C. Rautenberg, Internist, Umweltmedizin, Kötzting:
Laut Aussage der KV darf die 60 bzw. 801 bei Notfallpatienten in der Wochenendversorgung nicht abgerechnet werden (Ausnahme: Kinder unter zwei Jahren). Unseres Wissens ist diese Einschränkung falsch: In begründeten Fällen sind unseres Erachtens diese Ziffern abrechenbar. Klinisch ist es ja gerade bei fremden Patienten notwendig, sich ein Bild zu verschaffen. Die Zifferxa0384 (sonographische Untersuchung von Organen) dürfe laut KV nur von Orthopäden abgerechnet werden. Unseres Erachtens ist das falsch (z.B. Pleurasonographie).
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