Impfhonorar jetzt auch nach GOÄ

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Die bisherige bundesweite Impfvereinbarung

der KBV mit den Ersatzkassen gilt seit 1. September definitiv nicht mehr. Und es wird auch keine neue geben. Wenn Ihre KV keine Vereinbarung mit den Ersatzkassen in Ihrer Region getroffen hat, sind Impfungen (auch von der STIKO empfohlene Inlandsimpfungen) nach GOÄ abzurechnen und der Impfstoff auf Privatrezept zu verordnen. Die Patienten können sich dann um Kostenerstattung an ihre Kasse wenden.

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