Ist „Bestandsschutz“ nicht rechtlich verankert?
Frage von Dr. D. R.,
Facharzt für HNO-Heilkunde aus F.:
Seit zehn Jahren führe ich Impfungen durch. Jetzt verlangt die KV die Teilnahme an einem Impfkurs zur Erlangung der so genannten „Fachkunde“. Wenn ich nicht teilnehme, darf ich nicht weiter impfen wie bisher. Ist es rechtens, dass ein Arzt, der über Jahre eine Leistung nach Leitlinien erbracht hat und sie auch immer anstandslos honoriert bekommen hat, plötzlich Streichungen hinnehmen muss? Ist in der Rechtssprechung nicht so etwas wie ein Bestandsschutz verankert?
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