Ist das Freiheitsberaubung?

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Aktualisiert am:

Frage von Dr. Erich Vettori,
Allgemeinarzt,
Weiden-Neunkirche:

Einem Alzheimer-Patienten mit Unruhezuständen und Tendenz zum Verlassen des Heimes habe ich einmalig 1,5xa0mg Fluspirilen verabreicht und gleichzeitig eine orale Behandlung mit Melperon begonnen. Die Pflegedienstleitung sah in dieser Therapie eine „Freiheitsberaubung“ und hat den Vorfall dem Vormundschaftsgericht gemeldet. Hat sie damit Recht, oder verstößt das Vorgehen der Pflegedienstleitung gegen meine Therapiefreiheit?

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