Ist das überhaupt erlaubt?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:

Frage von Hans Weigand Habermehl, Herborn:
Kürzlich veröffentlichten Sie eine Antwort von Dr. Bawidamann, dass vom Hausarzt verordnete Anwendungen auch im Urlaub „eingelöst“ werden können. Wir verstehen die Richtlinien so, dass Anwendungen immer „heimatortnah“ genommen werden müssen, da ansonsten ein direkter fachlicher Austausch der Beteiligten (Patient, Therapeut) mit dem Hausarzt nicht gewährleistet ist. Nach unseren Informationen akzeptieren Kassen keine „Ferntherapie“. Physikalische Leistungen müssen vor Ort verordnet werden.

Sie wollen den ganzen Inhalt lesen?
Loggen Sie sich ein
Daten werden geladen...

Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!