Ist dieser Patientenwunsch private Leistung?

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Frage von Dr. A. Z. aus G.:
In meiner Tätigkeit als Landarzt kommt es immer häufiger vor, dass die Patienten am Wochenende um einen Hausbesuch bitten. Es ist selbstverständlich, dass man in Notfällen die Hilfe nicht verweigert. Wie ist es aber, wenn die Patienten den Verweis auf den ärztlichen Notfalldienst nicht beachten und ausdrücklich darum bitten, dass der Hausarzt selbst kommt. „Beim Notfalldienst müssen wir immer so lange warten“ oder „Der Notarzt kennt mich doch nicht so gut wie Sie“ sind die häufigsten Argumente. Ist mein Hausbesuch dann eine Art „IGeL-Leistung“ und kann ich eine Privatrechnung stellen, wenn der Patient damit einverstanden ist? Da mein Praxisbudget regelmäßig überschritten ist, bekomme ich ansonsten außer der Ziffer 5 kein Honorar dafür.

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