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Bisher konnte ein Fahrzeug, das mindestens zu zehn Prozent betrieblich genutzt wurde, auch im Betriebsvermögen geführt werden. Für die Privatnutzung fiel nur ein kleiner Steuerbetrag an. Das will die Bundesregierung jetzt ändern. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar. Ein Dienstfahrzeug muss dann zu mindestens 50 Prozent auch dienstlich genutzt werden.

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