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Knapp zwei Monate vor Jahresende wurde ein

Produkt- und Vertriebspartner für die „Pensionskasse für Gesundheitsberufe“ ausgewählt. Die Abwicklung und Verwaltung erfolgen durch ein Konsortium, bestehend aus der Deutschen Ärzteversicherung und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Damit haben Ärzte die Möglichkeit, ihren Helferinnen den Zugang zu einer Pensionskasse zu eröffnen, um die Steuervorteile und Zulagen („Riester-Förderung“) noch für dieses Jahr in Anspruch nehmen zu können.

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