Kann ich die Lieferung der BDT-Schnittstelle erzwingen?
Frage von Maria K. Brake,
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
Weener:
Ich habe mich einem hiesigen Ärztenetz angeschlossen. Mein Softwarehaus verweigert mir nun die Installation der Netzsoftware. Um trotzdem im Netz mitarbeiten zu können, bin ich daher gezwungen, das Softwarehaus zu wechseln, wozu im Normalfall eine BDT-Schnittstelle erforderlich ist. Aber auch diese wird mir nicht zur Verfügung gestellt. Habe ich eine juristische Handhabe, gegebenenfalls die Softwarefirma zu „zwingen“, bzw. muss ich entstehende finanzielle Nachteile klaglos hinnehmen?
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