Kann ich noch Fachärztin werden?
K. G., praktische Ärztin aus F.:
Ich bin seit 1991 in Bayern als praktische Ärztin zur Patientenversorgung zugelassen. Als ich mich fristgerecht zur Facharztprüfung für Allgemeinmedizin und Innere Medizin bei der Bayerischen Landesärztekammer bewarb, wurde der Antrag abgelehnt, da ich keinen „Nachweis einer Landesärztekammer“ über meine Berechtigung zur Führung des Titels „praktische Ärztin“ erbringen konnte. Eine Bestätigung der KV reicht angeblich nicht. Wieso hätte ich mir einen Titel bestätigen lassen müssen, den ich ja sowieso schon besitze?
Loggen Sie sich ein
Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!