Kann sie meine Partnerin werden?
Frage von Dr. Michael Müller, Internist, Frankfurt:
Eine meiner Helferinnen hat Kenntnisse in speziellen Massage- und Atmungstechniken, Ernährungsthemen und Methoden der Konzentrationsverbesserung erworben, die durch eine psychologische Zusatzausbildung vertieft wurden. Nun möchte ich in den IGEL-Zeiten außerhalb der offiziellen Sprechzeiten ein 2. Standbein für das Überleben meiner Praxis schaffen und dabei mit meiner Helferin als Partnerin (nicht als Angestellte) kooperieren. Meine Kammer sagt, dies sei verboten. Stimmt das?
Loggen Sie sich ein
Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!