Kasse muss nicht zahlen
Die durch das Bundessozialgericht im März definierten „engen Voraussetzungen der Kostenübernahme für Medikamente ohne entsprechende Zulassung“ seien nicht erfüllt. Deshalb muss die BKK Bahn nicht für die intravenöse Therapie ihres lungenkranken Versicherten mit Ilomedin® (Wirkstoff Iloprost) aufkommen. So entschied das Berliner Landessozialgericht.
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