Kasse torpediert Sparidee

Erschienen am: 
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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 3 Min

Frage von Dr. Gudrun Wismann-Focke,
praktische Ärztin,
Münster:

Wir streiten mit einer Privatversicherung um folgenden Sachverhalt: Normalerweise werden Infusionen/Injektionen auf den Patienten verordnet. Manche Ampullen gibt es aber nur im 5er-Pack, der Patient braucht aber z.B. nur zwei Infusionen. Da ist es doch für Kasse und Patient kostengünstiger, wenn wir die Infusionen zur Anwendung in der Praxis aus der Apotheke beziehen und nur die Kosten der drei benötigten Ampullen auf die Privatrechnung setzen. Die will die Kasse aber nicht bezahlen. Laut Vertragsbedingungen seien nur Verordnungen auf den Patienten erstattungsfähig. Dann wird die Sache teurer! Wie sieht die Rechtslage aus?

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