Kasse will Kernspin nicht zahlen
Frage von Dr. K. H. Dauenhauer
Arzt für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe
Vöhringen:
Ist es zulässig, daß die BKK POST Tübingen bei einer Patientin zweimal (1997 und 1999) die medizinisch indizierte und von mir per Überweisung veranlaßte Kernspintomographie bei Galaktorrhoe verweigert? Pikanterweise hat die Postbeamtenkrankenkasse in Stuttgart einer anderen Patientin die Kernspintomographie der Mammae ohne Wenn und Aber genehmigt. Was kann die Patientin tun, um die Untersuchung doch noch genehmigt zu bekommen?
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