Kassen auf Kunstfehlersuche

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Auf der Seite der Leistungserbringer wird budgetiert und gekürzt, aber für die Patientenberatung ist genug Geld da. So dürfen die Kassen ihre Versicherten über Behandlungsfehler beraten, wenngleich sich nur in 20 bis 25 %25 aller Fälle ein Anfangsverdacht bestätigt. Das könnte man auch billiger haben, nämlich bei den etablierten ärztlichen Gutachterstellen. Deren Kosten teilen sich Ärzte und Haftpflichtversicherer.

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