Kassen kontern „Erpressungsversuch“

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Eine Krankenkasse, die keinen Hausarzt-Vertrag nach § 140a SGB V mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) abschließt, riskiert Millionenverluste. Denn der Vorstand des BHÄV hat alle bayerischen Hausärzte aufgefordert, Versicherte dieser Kassen nicht in DMP einzuschreiben bzw. keine Folgedokumentationen einzusenden.

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