Kein Zuschlag für Rentner
Das Bundessozialgericht (BSG) entschied: Bei den „gelben“ Zusatzbudgets haben Hausärzte keinen Anspruch auf eine Differenzierung zwischen Rentnern und jüngeren aktiv Versicherten. Und wer erst mit Einführung der Zusatzbudgets einen diesbezüglichen Schwerpunkt aufbaute, bekommt keine überdurchschnittlichen Fallpunktzahlen. Außerdem bekräftigte das BSG den großen Ermessenspielraum der EBM-Gewaltigen.
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