Keine Richtgrößenprüfungen für 2001 bis 2004

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In Nordrhein haben sich KV und Kassenverbände darauf verständigt, die Richtgrößenverfahren für die Jahre 2001 bis 2004 einzustellen und stattdessen für diesen Zeitraum das Volumen der

verordneten Arznei- und

Verbandmittel eines Arztes mit dem Durchschnitt seiner Fachgruppe zu vergleichen.

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