Klinik darf´s, Praxis nicht
Ein Urteil des Bundessozialgerichtes hat die Kompetenzen des Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen gestärkt. Es förderte bei der Anwendung von neuen bzw. (noch) umstrittenen Behandlungsmethoden aber auch auffällige Unterschiede zwischen Klinik und Praxis zu Tage.
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