Klinik drückt sich vorm Bezahlen!
Frage von Dr. Sylvia Schnitzer,
Fachärztin f. HNO-Heilkunde,
Grevesmühlen:
Eine Patientin wurde wegen eines internistischen Problems in das Krankenhaus eingeliefert, Schwindel bestand ebenfalls. Weil die Patientin sagte, dass sie bei mir einen Termin in der zweiten Woche ihres Krankenhausaufenthaltes hätte, sagte ihr der im Krankenhaus tätige Arzt, ich könnte dann gleich abklären, ob das Ohr ursächlich auch für den Schwindel in Frage kommt. Ich liquidierte daraufhin die Untersuchung der Patientin während ihres stationären Aufenthaltes nach GOÄ und reichte sie dem Krankenhaus zur Begleichung ein. Daraufhin rief der dortige Arzt an und teilte mir mit, dass sie ja sowieso einen Termin bei mir gehabt hätte. Ich hätte normal nach dem EBM über die KV liquidieren müssen. Wer hat nun Recht?
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