Knallhart aufklären!
Frage von Dr. Renate Wien,
Frauenärztin,
Hannover:
Die deutsche Rechtsprechung verlangt, dass zur Hausgeburt entschlossene Schwangere rechtzeitig und unmissverständlich vor der Geburt vom betreuenden Arzt auf die Risiken hinzuweisen sind. Da ich in meiner Praxis häufig damit konfrontiert bin, möchte ich die Risikohinweise schriftlich darlegen und nach ausführlichem Gespräch zu meiner juristischen Absicherung von den Patientinnen unterschreiben lassen. Reicht eine kurze allgemeine Formulierung dabei aus?
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