Kollege berappte satte 75 000 Euro Strafe

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Spätestens mit der Einführung eines Qualitätsmanagements gehört ein schriftlich ausgearbeiteter Hygieneplan sowie ein Desinfektions- und Reinigungsplan zum Standard jeder Praxis. Dies kann auch im Haftungsfall für den Arzt sehr hilfreich sein, wenn ein Patient behauptet, in der Praxis werde unsauber gearbeitet.

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