Kosten für Lagerung berechnen?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
|Lesezeit: 1 Min

Frage von Dr. Martin Gschwender,
Arzt für Allgemeinmedizin,
München:

Ein Kollege hat mir gesagt, er würde bei der Abrechnung der in seiner Privatpraxis verabreichten (i.v., i.m., s.c.) Medikamente auf den Ampulleneinzelpreis 20 %25 aufschlagen. Dies sei gesetzlich so geregelt und der Aufschlag für Vorhaltung, Lagerung der Substanzen etc. Ist dies korrekt?

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