Kostenerstattung vor dem Aufschwung?
Das Wettbewerbsstärkungsgesetz erlaubt allen GKV-Mitgliedern leichter als bisher auf Kostenerstattung umzusteigen. Bisher hatten nur freiwillig Versicherte diese Option. Außerdem können Krankenkassen nun spezielle Kostenerstattungstarife auflegen – bisher sind die Angebote allerdings selten und dürftig.
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