Künstliche Ernährung darf beendet werden

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Die künstliche Ernährung von Apallikern darf nach Einschätzung der Bundesärztekammer (BÄK) abgebrochen werden, wenn dies der Patientenwille ist. Das jedenfalls ergibt sich aus den „Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung“, die im Mai vergangenen Jahres von der BÄK verabschiedet worden sind.

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