KV senst einfach Fälle weg
Frage von Dr. E. T. aus R.:
Wir sind zu zweit in Praxisgemeinschaft niedergelassen. Früher haben wir uns im Urlaub von externen Kollegen vertreten lassen. Um Kosten zu senken, machen wir nun aber stets zeitversetzt Urlaub und vertreten uns gegenseitig (jeweils einmal pro Quartal). Die hierdurch entstandenen Vertreterscheine werden uns von der KV strittig gemacht. Es handelt sich aber nicht um Wechselpatienten, sondern ausschließlich um Urlaubsvertretung. Außerdem sind wir von der Fallzahlbegrenzung betroffen, da wir in den früheren Vergleichsquartalen ja Fremdvertreter und mithin weniger Scheine hatten.
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